Rechtlicher Rahmen für Engineering, Consulting & Interim, Recruiting & Contracting, Quality & Testing, KI-Trainings & digitale Produkte sowie Sachverständigenleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der DiNC-POSiTiVE e. K., Mathildenstr. 22, 58507 Lüdenscheid (nachfolgend „DiNC-POSiTiVE“) und ihren Kunden, unabhängig davon, über welchen Geschäftsbereich der Vertrag zustande kommt.
Sie gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Engineering Services, Consulting & Interim Management, Recruiting & Contracting, Quality & Testing (u. a. ISTQB-, ASPICE- und V&V-Leistungen), KI-Trainings & Workshops, Entwicklung und Bereitstellung digitaler Produkte und KI-Agenten sowie Sachverständigen- und Gutachterleistungen (einschließlich gerichtlicher und außergerichtlicher Gutachten sowie technischer Abnahmen).
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn DiNC-POSiTiVE diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Angebote von DiNC-POSiTiVE sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, und haben – sofern nicht anders angegeben – eine Gültigkeit von 30 Kalendertagen ab Angebotsdatum.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Vertragsunterzeichnung, elektronische Bestätigung (z. B. per E-Mail) oder durch tatsächliche Leistungserbringung durch DiNC-POSiTiVE zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch DiNC-POSiTiVE.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Leistungsbeschreibung. Angebote enthalten regelmäßig Angaben zu Leistungspositionen, Preisen, ggf. laufenden Kosten sowie Zahlungs- und Vertragsbedingungen.
DiNC-POSiTiVE schuldet grundsätzlich eine sorgfältige Leistungserbringung (Dienstvertrag), nicht einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich ein Werkvertrag mit klar definiertem Leistungsergebnis vereinbart wurde.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen oder in Textform (z. B. E-Mail) dokumentierten Vereinbarung und können sich auf Preise und Termine auswirken.
Leistungen in den Bereichen Engineering, Consulting und Interim Management erfolgen nach dem Stand der Technik sowie nach anerkannten fachlichen Standards.
DiNC-POSiTiVE erbringt ihre Leistungen eigenverantwortlich und weisungsfrei im fachlichen Sinne. Eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Kunden findet nicht statt, sofern dies nicht ausdrücklich und in einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Form vereinbart wurde.
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Systemzugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und in dem für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang zur Verfügung.
DiNC-POSiTiVE unterstützt Kunden bei der Vermittlung von Fach- und Führungskräften sowie bei der Vermittlung projektbezogener, selbständig tätiger Auftragnehmer (Freelancer/Contractor).
Ein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sofern eine Vermittlungsprovision vereinbart ist, wird diese mit Zustandekommen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses zwischen Kunde und vermittelter Person fällig.
Die finale Auswahl- und Einstellungsentscheidung obliegt ausschließlich dem Kunden. DiNC-POSiTiVE haftet nicht für die fachliche Leistung, die Zuverlässigkeit oder das Verhalten vermittelter Personen; die Prüfung von Eignung und Referenzen im Rahmen der Auswahlentscheidung obliegt dem Kunden.
Bei Vermittlung selbständiger Auftragnehmer stellt der Kunde sicher, dass die Zusammenarbeit tatsächlich in selbständiger Form (kein Verdacht der Scheinselbständigkeit) durchgeführt wird; DiNC-POSiTiVE übernimmt insoweit keine Statusprüfung, sofern nicht gesondert beauftragt.
Soweit DiNC-POSiTiVE im Einzelfall Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) anbietet, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage einer gültigen Erlaubnis nach § 1 AÜG (Erlaubnisnummer: [BITTE ERGÄNZEN, FALLS ZUTREFFEND]).
Für überlassene Arbeitnehmer gelten die gesetzlichen Vorgaben zu Equal Pay/Equal Treatment nach Ablauf der gesetzlichen Übergangsfristen, zur Überlassungshöchstdauer sowie zur Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung gegenüber dem Entleiher.
Dieser Abschnitt findet nur Anwendung, wenn DiNC-POSiTiVE tatsächlich über eine entsprechende Erlaubnis verfügt. Liegt keine Erlaubnis vor, ist dieser Abschnitt ersatzlos zu streichen und dürfen entsprechende Leistungen nicht als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet oder angeboten werden.
Gutachten, sachverständige Stellungnahmen und technische Abnahmen (u. a. Software-, Elektronik- und IT-Forensik-Gutachten, Gutachten im Zusammenhang mit Versicherungsfällen sowie gerichtliche und außergerichtliche Gutachten) werden neutral, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen erstellt.
Sie dienen ausschließlich dem im jeweiligen Auftrag definierten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DiNC-POSiTiVE, es sei denn, die Weitergabe ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. gegenüber Gerichten).
Gutachten stellen fachlich-technische Einschätzungen dar und ersetzen keine rechtliche Bewertung durch einen Rechtsanwalt oder eine rechtsverbindliche Entscheidung durch Gerichte oder Behörden.
Bei gerichtlichen Gutachten gelten vorrangig die einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorschriften (z. B. ZPO, StPO) sowie die Vorgaben des jeweils beauftragenden Gerichts; diese AGB gelten insoweit ergänzend, soweit gesetzlich zulässig.
Im Rahmen von Innovations- und Produktleistungen entwickelt, konfiguriert oder betreibt DiNC-POSiTiVE Software, KI-gestützte Systeme (z. B. digitale Mitarbeiter/KI-Agenten) und weitere digitale Produkte für den Kunden.
Sofern ein konkretes, abnahmefähiges Leistungsergebnis vereinbart ist, gilt Ziffer 13 (Abnahme) entsprechend. Im Übrigen gelten Entwicklungs- und Konfigurationsleistungen als Dienstleistung im Sinne von Ziffer 3.
Die Nutzungsrechte an gelieferter, individuell für den Kunden entwickelter Software richten sich nach Ziffer 14. Der Einsatz von Open-Source- und Drittkomponenten erfolgt unter deren jeweiligen Lizenzbedingungen, die dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt werden.
Soweit im Rahmen von Leistungen KI-Systeme (z. B. Sprachmodelle Dritter) eingesetzt werden, dienen deren Ausgaben als fachliche Unterstützung und Entscheidungsgrundlage; sie ersetzen keine eigenständige fachliche, rechtliche oder wirtschaftliche Prüfung durch den Kunden oder DiNC-POSiTiVE. DiNC-POSiTiVE übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität KI-generierter Inhalte; erkennbar KI-gestützte Vorschläge werden vor Übernahme in verbindliche Dokumente fachlich geprüft.
Bei KI-Trainings und Workshops erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an bereitgestellten Schulungsunterlagen ausschließlich zum internen Gebrauch, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Eine Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung zu kommerziellen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
Test- und Qualitätssicherungsleistungen (u. a. Testanalyse, Testdesign, Testautomatisierung, Code Review, ASPICE-konformes Testing sowie Verifikation & Validierung) erfolgen nach dem vereinbarten Testkonzept bzw. den vereinbarten fachlichen Standards.
DiNC-POSiTiVE schuldet die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Test- und Prüftätigkeiten, nicht jedoch die Fehlerfreiheit des geprüften Systems oder das vollständige Auffinden aller möglichen Fehler; eine hundertprozentige Fehlerfreiheit kann durch Testleistungen grundsätzlich nicht garantiert werden.
Befunde, Testergebnisse und Freigabeempfehlungen werden dem Kunden dokumentiert übergeben; die endgültige Freigabeentscheidung für ein System oder Release obliegt dem Kunden.
Für den Betrieb, die Weiterentwicklung, KI-Nutzung, Wartung und den Support gelieferter digitaler Produkte oder KI-Agenten können laufende, in der Regel monatliche Betriebskosten anfallen, deren Höhe sich aus dem jeweiligen Angebot ergibt.
Sofern eine Mindestlaufzeit vereinbart ist, verlängert sich das Vertragsverhältnis nach deren Ablauf automatisch um jeweils [BITTE ERGÄNZEN, z. B. 12] Monate, sofern es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von [BITTE ERGÄNZEN, z. B. 3 Monaten] zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
Gebühren Dritter (insbesondere App-Store-, Cloud-, KI-Nutzungs- oder Plattformgebühren) sind, sofern im Angebot nicht ausdrücklich als in den Betriebskosten enthalten ausgewiesen, vom Kunden zusätzlich zu tragen und werden entsprechend den jeweils gültigen Konditionen der Drittanbieter weiterberechnet.
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder Vertrag. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist DiNC-POSiTiVE berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzliche Verzugspauschale zu berechnen.
Bei Dauerschuldverhältnissen ist DiNC-POSiTiVE berechtigt, Preise mit angemessener Ankündigungsfrist (mindestens 6 Wochen) an gestiegene Kosten (z. B. Personal-, Lizenz- oder KI-Nutzungskosten) anzupassen; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu.
Der Kunde verpflichtet sich, DiNC-POSiTiVE alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Entscheidungen vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen bzw. zu treffen.
Verzögerungen, Mehraufwände oder Mängel, die aus unzureichender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden resultieren, gehen zu Lasten des Kunden und berechtigen DiNC-POSiTiVE zur angemessenen Anpassung von Terminen und ggf. zur zusätzlichen Vergütung des Mehraufwands.
Ist ein konkretes Leistungsergebnis (Werkleistung) vereinbart, wird dieses dem Kunden zur Abnahme bereitgestellt. Der Kunde prüft das Leistungsergebnis unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung, und erklärt die Abnahme oder teilt etwaige Mängel konkret und nachvollziehbar mit.
Werden innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel gerügt, gilt das Leistungsergebnis als abgenommen. Die Nutzung des Leistungsergebnisses im Produktivbetrieb gilt ebenfalls als Abnahme, sofern der Kunde nicht gleichzeitig wesentliche Mängel rügt.
Sofern DiNC-POSiTiVE im Rahmen eines Auftrags individuell für den Kunden Software, Dokumentationen, Gutachten oder sonstige urheberrechtlich geschützte Werke erstellt, erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem jeweiligen Leistungsergebnis für die vertraglich vorgesehenen Zwecke, sofern im Angebot nicht ausdrücklich ein weitergehendes (z. B. ausschließliches) Nutzungsrecht vereinbart wurde.
Rechte an eingesetzten Methoden, Frameworks, internen Tools, Vorlagen sowie generell einsetzbaren Softwarebausteinen, die nicht speziell für den Kunden entwickelt wurden, verbleiben bei DiNC-POSiTiVE bzw. den jeweiligen Lizenzgebern.
Gutachten und Dokumentationen dürfen ausschließlich zu dem im Auftrag definierten Zweck verwendet werden; eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DiNC-POSiTiVE, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus zeitlich unbegrenzt fort, soweit es sich um Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) handelt, im Übrigen für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Vertragsende.
DiNC-POSiTiVE verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
Soweit DiNC-POSiTiVE im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere im Rahmen von Software-, KI-Agenten- oder Testleistungen mit Zugriff auf Kundendaten), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Soweit im Rahmen der Leistungserbringung KI-Dienste Dritter (z. B. Sprachmodell-APIs) eingesetzt werden, informiert DiNC-POSiTiVE den Kunden auf Anfrage über die eingesetzten Dienste sowie etwaige Datenübermittlungen in Drittländer und die hierfür bestehenden Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln).
DiNC-POSiTiVE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Rahmen zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände (z. B. Produkthaftungsgesetz).
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DiNC-POSiTiVE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Deckungssumme der von DiNC-POSiTiVE unterhaltenen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von [BITTE VERSICHERUNGSSUMME ERGÄNZEN] pro Schadensfall.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für die Wiederherstellung von Daten haftet DiNC-POSiTiVE nur, soweit der Kunde eine dem Stand der Technik entsprechende, regelmäßige Datensicherung sichergestellt hat.
Ereignisse höherer Gewalt (u. a. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Cloud-/KI-Diensten Dritter, die außerhalb des Einflussbereichs von DiNC-POSiTiVE liegen) befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von ihren Leistungspflichten, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.
Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag mit angemessener Frist zu kündigen.
Sofern kein einmaliges Projekt, sondern ein Dauerschuldverhältnis vereinbart ist (z. B. Interim-Einsatz, Betreuungsvertrag, Support), gelten die im jeweiligen Angebot genannten Laufzeiten und Kündigungsfristen; ergänzend gilt Ziffer 10 für wiederkehrende Betriebskosten.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für DiNC-POSiTiVE insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung vor.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
DiNC-POSiTiVE ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen qualifizierte Subunternehmer, freie Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern hierdurch keine schutzwürdigen Interessen des Kunden entgegenstehen. DiNC-POSiTiVE bleibt in diesem Fall alleiniger Vertragspartner des Kunden und für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
Bei Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands gilt ergänzend: Rechnungsstellung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, in Euro; Bankgebühren für grenzüberschreitende Zahlungen trägt der Kunde. Werden im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten in Länder außerhalb der EU/des EWR übermittelt, erfolgt dies nur auf Grundlage geeigneter Garantien im Sinne der DSGVO (z. B. EU-Standardvertragsklauseln).
Zwingende, den Kunden schützende Bestimmungen des Rechts seines Sitzstaates bleiben von der Rechtswahl in Ziffer 25 unberührt, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
DiNC-POSiTiVE ist berechtigt, den Kunden nach Abschluss des Projekts in allgemeiner Form (Firmenname, Logo, kurze Projektbeschreibung ohne vertrauliche Inhalte) als Referenz zu nennen und in Marketingmaterialien zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. Der Kunde kann diesem Recht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
DiNC-POSiTiVE ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde in Textform informiert; widerspricht er nicht innerhalb von 6 Wochen, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Lüdenscheid; DiNC-POSiTiVE ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.